Bedingungen für die Praxisforschung

Die Praxisforschung am svl wird überhaupt nur von wenigen LehrerInnen durchgeführt werden, die ein erhöhtes Erkenntnisinteresse haben und forschend tätig sein wollen. Eine geeignete Dokumentation, die die Planung, die Durchführung und die Auswertung eines Lernprojektes für Dritte nachvollziehbar und überprüfbar macht, erfordert einen erheblichen Zusatzaufwand. Dieser Zusatzaufwand muss jedoch parallel zur Durchführung geleistet werden, da sofort die nächste Epoche o.ä. auf das erforschte Projekt folgt. Deshalb beschränkt sich die Praxiserforschung von svl auch bei den LehrerInnen, die svl durchgängig in ihrem Unterricht anwenden, nur auf bestimmte ausgewählte Projekte innerhalb eines Jahres.

Da es bisher eigentlich durchgängig die besten LehrerInnen einer Schule waren, die sich an der Praxisforschung zum svl beteiligten, wollten und konnten(!) sie ihre Unterrichtsstunden nicht zugunsten der Forschung reduzieren, weil das der Qualität des Unterrichtes geschadet hätte und den Protest der Eltern hervorgerufen hätte. Meistens sind sie auch noch in verantwortlichen Posten in der Selbstverwaltung tätig. Dies setzte der zusätzlichen Forschungstätigkeit enge zeitliche Grenzen.
Eigentlich müsste ca. ¼ bis ½ Deputat der LehrerInnen jeweils für die Forschungstätigkeit frei sein. Das bedeutet, dass eigentlich sog. Teildeputatler am ehesten für so eine Forschungsaufgabe infrage kommen.

Eine Alternative sehe ich darin, externe ForscherInnen mit in die Klasse zu nehmen. Diese könnten aus dem eigenen Kollegium stammen oder von außen kommen (so wie Frau Dr. Jung in dem Projekt der Hannoverschen Kassen in der RSS HH-Bergstedt als Forscherin mit Herrn Benkhofer zusammengearbeitet hat). Hier könnten sich aus den Kontakten zu der Freien Hochschule in Stuttgart und der Alanus Hochschule in Alfter evtl. Kooperationsmöglichkeiten z.B. im Rahmen von Master-Arbeiten ergeben.